Leistungsanerkennung
Sollten Sie sich Leistungen aus einem vorherigen Studium anerkennen lassen wollen, so muss das im ersten eingeschriebenen Fachsemester im jeweiligen Studiengang erfolgen.
Sollten Sie sich Leistungen aus einem vorherigen Studium anerkennen lassen wollen, so muss das im ersten eingeschriebenen Fachsemester im jeweiligen Studiengang erfolgen.
Wintersemester 2025/26
Während eines früheren Studiums (abgeschlossen oder abgebrochen) erbrachte Leistungen müssen spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, in dem der/die Studierende an der LMU (wieder) immatrikuliert ist, anerkannt werden.
Um die Voraussetzungen für eine Anerkennung externer oder interner Leistungen zu klären und den Antragsprozess zu starten, melden Sie sich frühzeitig bei uns.
Der Prozess der Anerkennung von früheren Studienleistungen nimmt etwa 4 bis 6 Wochen im Anspruch
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per Email ein:
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Notenspiegel haben, wenden Sie sich bitte zuerst an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).
Frist: bis spätestens Ende der Vorlesungszeit des ersten Fachsemesters
Wir haben das Ziel, Anerkennungen zu ermöglichen und Unterschiede flexibel handzuhaben. Wir prüfen daher sorgfältig Ihre bisherigen Leistungen auf wesentliche Unterschiede gegenüber den Anforderungen unserer Studiengänge.
Nach Prüfung und Anerkennungszusage wird das Anerkennungsformular an das Prüfungsamt zur Eintragung weitergeleitet und von der zuständigen Sachbearbeitung im System verbucht.
Fachstudienberatung Soziologie